AGB & Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung von StepVIVO durch Teilnehmende, Organisationen und Werbepartner.

Unbeschriftete Dokumente, eine türkise Mappe und ein Stift liegen auf einem hellen Tisch.
Informationen zur Nutzung von StepVIVO.

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsschluss

Anbieter ist FutureVibes Koch & Saile KIG, Selzweg 11, 3422 Kirchberg BE, Schweiz, vertreten durch André Saile und Markus Koch, UID CHE-137.009.705. Kontakt: info@stepvivo.com. Diese Bedingungen gelten, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Veröffentlichung dieser Seite allein ändert bestehende Verträge nicht.

Bei einer Registrierung werden die für die Nutzung geltenden Bedingungen vor dem Abschluss zugänglich gemacht. Ein Nutzungsvertrag kommt durch die bestätigte Registrierung beziehungsweise eine ausdrückliche Vereinbarung zustande. Eine unverbindliche Kontaktanfrage begründet noch keinen kostenpflichtigen Vertrag. Kostenpflichtige Leistungen, Preise, Laufzeiten und Zahlungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung; die blosse Nutzung dieser Website löst keine Zahlungspflicht aus.

2. Angebot und Rollen

StepVIVO unterstützt Alltagsbewegung durch Aktivitätsübersichten, Challenges, Ligen, Credits und Belohnungen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem bereitgestellten Angebot und der jeweiligen Vereinbarung. Gerätekompatibilität, erteilte Berechtigungen und die Angebote der Organisation beeinflussen die nutzbaren Funktionen. Angekündigte oder als geplant bezeichnete Funktionen sind erst nach ihrer Bereitstellung Bestandteil des Angebots.

Die Portal-Verwaltung betreibt die übergeordnete Plattform, richtet Tenants ein und verwaltet Werbepartner sowie globale Rewards. Ein Tenant ist der eigene Bereich eines Kunden, etwa einer Organisation, eines Vereins oder eines Studios. Dessen Administratoren verwalten den jeweiligen Tenant, seine Mitglieder, lokalen Regeln und Angebote. Werbepartner benötigen keinen Tenant. Auch eine von StepVIVO selbst betriebene Organisation wird als eigenständiger Tenant geführt.

3. Zugang und Pflichten bei der Kontonutzung

Kontodaten müssen zutreffend sein. Zugangsdaten sind vertraulich aufzubewahren; bei Verdacht auf Missbrauch ist StepVIVO unverzüglich zu informieren. Konten dürfen nicht zur Umgehung von Teilnahme- oder Einlöseregeln vervielfacht oder ohne Freigabe übertragen werden. Organisationsadministratoren dürfen nur im Umfang ihrer Befugnisse handeln und müssen Änderungen ihrer Berechtigung berücksichtigen.

Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung, soweit dies für Vertragsschluss oder Datenverarbeitung erforderlich ist. Zusätzliche Alters- oder Teilnahmevoraussetzungen eines konkreten Angebots sind vor der Teilnahme auszuweisen. Teilnehmende bleiben für eine ihrer Gesundheit angemessene Bewegung verantwortlich. StepVIVO erteilt keine medizinischen Diagnosen oder individuellen Behandlungsempfehlungen.

4. Schritte, Challenges und Fairness

Für Wertungen gelten die vor der Teilnahme angezeigten Regeln, insbesondere Zeitraum, zugelassene Datenquellen, Tagesgrenzen, Ziele und Bonusbedingungen. Die Erfassung kann durch Geräte, Synchronisierung und Berechtigungen beeinflusst werden. Bei nachvollziehbaren Fehlern können Teilnehmende eine Prüfung verlangen. Ein bestimmter Rang oder Gewinn wird nicht zugesichert.

Manipulierte Aktivitätsdaten, technische Eingriffe, unberechtigte Mehrfachgutschriften und die Umgehung von Limits sind unzulässig. Bei begründetem Verdacht dürfen betroffene Gutschriften oder Einlösungen bis zur Klärung vorläufig angehalten werden. Korrekturen müssen sachlich begründet und auf die betroffenen Vorgänge beschränkt sein. Betroffene erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit nicht eine unmittelbar notwendige Schutzmassnahme vorgehen muss.

5. Lokale Tenant-Credits

Jeder Tenant kann im bereitgestellten Rahmen einen eigenen Credit-Namen und eigene Vergaberegeln festlegen. Gutschriften können insbesondere aus Schritten, erreichten Tageszielen, Streaks, Ligen oder weiteren freigeschalteten Aktivitäten entstehen. Präsenz- und Kurscredits werden innerhalb des Tenants wie andere lokale Credits zum Guthaben gezählt und können nach den lokalen Einlöseregeln verwendet werden.

Lokale Credits sind programminterne Einheiten. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, kein Bankguthaben und keine Geldanlage. Ein Anspruch auf Barauszahlung, Verzinsung oder einen festen Gegenwert in CHF entsteht dadurch nicht. Eine Übertragung oder Verwendung ausserhalb der vorgesehenen Funktionen ist nur möglich, wenn das jeweilige Angebot dies ausdrücklich vorsieht.

6. StepCredits und globale Rewards

StepCredits dienen der tenantübergreifenden Einlösung globaler Rewards, soweit die Funktion für das jeweilige Angebot freigeschaltet ist. Die Umrechnung richtet sich nach der angezeigten, schrittbasierten Bewertung der berechtigten Tenant-Credits und der geltenden StepCredit-Referenz. Ein Durchschnitt über sämtliche Tenants bestimmt den Wert nicht. Die Aufnahme eines neuen Tenants ändert deshalb nicht allein den Umrechnungswert anderer Tenants.

Schrittbezogene Boni können nach den geltenden Bewertungsregeln einbezogen werden. Credits aus Präsenz oder Kursen bleiben lokal voll verwendbar, werden jedoch weder in die schrittbasierte Credit-Bewertung noch als berechtigte Herkunft für die Umrechnung in StepCredits einbezogen. Bereits verbrauchte lokale Credits können nicht zusätzlich umgerechnet werden. Die Einlösung von Credits allein führt nicht zur Abwertung des verbleibenden Bestands.

Für erworbene, zur Umrechnung berechtigte Gutschriften werden die massgeblichen Umrechnungsgrundlagen zum Erwerb festgehalten. Spätere Regel- oder Referenzänderungen gelten für künftigen Erwerb und führen nicht allein zur rückwirkenden Neubewertung vorhandener Gutschriften. Eine noch ausstehende Erstberechnung ist als solche kenntlich zu machen. Nachvollziehbare Fehler- und Missbrauchskorrekturen bleiben nach Ziffer 4 möglich.

Vor einer bestätigten Umrechnung oder Einlösung müssen die einzusetzenden Credits und das Ergebnis ersichtlich sein. Ein abgelaufenes oder durch zwischenzeitliche Buchungen ungültiges Angebot ist vor der Bestätigung neu zu berechnen und anzuzeigen. Ein auf einem Reward genannter Waren- oder Gutscheinwert begründet keinen allgemeinen Auszahlungsanspruch für StepCredits.

7. Reward-Angebote und Einlösung

Für jedes konkrete Angebot sind insbesondere Leistungserbringer, erforderliche Credits, Verfügbarkeit, Einlöseablauf sowie etwaige Gültigkeitsfristen, Zusatzkosten oder Beschränkungen massgeblich. Solche Bedingungen müssen vor einer verbindlichen Einlösung erkennbar sein. Aus einem allgemeinen Reward-Katalog entsteht noch kein Anspruch auf einen bestimmten, noch nicht bestätigten Reward.

Lokale Rewards werden vom bezeichneten Tenant oder Leistungserbringer angeboten; globale Rewards werden über die Portal-Verwaltung mit den bezeichneten Werbepartnern bereitgestellt. Wer die konkrete Leistung schuldet, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Eigene Verpflichtungen von StepVIVO werden durch die Beteiligung eines Partners nicht ausgeschlossen. Bereits bestätigte Ansprüche dürfen nicht allein wegen einer späteren Katalogänderung entzogen werden.

Kann eine bestätigte Einlösung nicht erfüllt werden, ist eine vereinbarte Ersatzleistung oder die Rückbuchung der dafür eingesetzten Credits vorzunehmen. Eine Ersatzleistung setzt die Zustimmung des Berechtigten voraus. Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. Ein Verfall von Guthaben oder Gutscheinen setzt eine wirksame, vorab mitgeteilte Regelung voraus; diese Bedingungen führen keinen pauschalen Verfall ein.

8. Inhalte und zulässige Nutzung

Eigene Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen, rechtswidrige Inhalte enthalten oder andere Personen belästigen. Nutzende räumen StepVIVO nur die für Speicherung, technische Bereitstellung und die von ihnen gewählte Darstellung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Rechte an eigenen Inhalten verbleiben bei den Berechtigten. Eine darüber hinausgehende werbliche Verwendung setzt eine gesonderte Berechtigung voraus.

Rechtswidrige Inhalte oder konkrete Verletzungen können an unsere Kontaktadresse gemeldet werden. Erforderliche Moderations- und Schutzmassnahmen erfolgen verhältnismässig. Technische Schutzmassnahmen dürfen nicht umgangen und die Plattform darf nicht durch missbräuchliche Anfragen oder unbefugte Zugriffe beeinträchtigt werden.

9. Ergänzende Bedingungen für Organisationen und Werbepartner

Für Organisationen und Werbepartner ergeben sich Leistungsumfang, Einrichtung, Vergütung, Rechnungsstellung, Laufzeit und Kündigung aus der individuellen Vereinbarung. Diese AGB führen weder eine automatische Vertragsverlängerung noch einen bestimmten Abrechnungstarif ein. Zusatzleistungen werden nur nach entsprechender Beauftragung kostenpflichtig.

Organisationen sind für die von ihnen festgelegten Teilnahmebedingungen, lokalen Credit-Regeln, Inhalte und zugesagten lokalen Leistungen verantwortlich. Sie müssen über die erforderlichen Befugnisse und Datenschutzgrundlagen verfügen. Werbepartner müssen ihre Angebote zutreffend beschreiben und bestätigte Leistungen entsprechend den Einlösebedingungen erfüllen. Der Zugriff auf Verwaltungsfunktionen berechtigt nicht zur Nutzung von Mitglieder-, Gesundheits- oder Standortdaten für eigene Werbung.

Soweit eine Auftragsbearbeitung vorliegt, ist die erforderliche Datenschutzvereinbarung gesondert abzuschliessen. Administrationsrechte dürfen nur befugten Personen eingeräumt werden. Bei Vertragsende sind die Behandlung bestehender Einlösungen sowie erforderliche Datenexporte und Löschungen unter Beachtung gesetzlicher Pflichten zu regeln; bereits entstandene Ansprüche werden durch die Beendigung nicht automatisch aufgehoben.

10. Verfügbarkeit, Support und Änderungen

Wir betreiben die Plattform mit angemessener Sorgfalt und bearbeiten Störungen über info@stepvivo.com. Wartung, technische Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder bestimmte Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurde. Planbare wesentliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt.

Weiterentwicklungen dürfen vereinbarte Hauptleistungen nicht beliebig entziehen. Wesentliche Vertragsänderungen werden mit Inhalt, Zeitpunkt und gegebenenfalls erforderlicher Zustimmung vorab mitgeteilt. Eine Zustimmung wird nicht allein durch Schweigen oder die weitere Nutzung unterstellt. Erworbene Ansprüche und die Regeln zum Bestandsschutz nach Ziffer 6 bleiben gewahrt.

11. Beendigung und Sperrung

Teilnehmende können die Nutzung beenden und die Schliessung ihres Kontos über eine verfügbare Kontofunktion oder unsere Kontaktadresse verlangen. Eine Mitgliedschaft bei einer Organisation und ein gesonderter Vertrag mit ihr enden dadurch nicht zwingend. Organisations- und Partnerverträge enden nach ihrer jeweiligen Vereinbarung. Gesetzliche Rechte zur ausserordentlichen Beendigung bleiben unberührt.

Eine Sperrung ist bei erheblichen Vertragsverstössen, konkretem Missbrauch oder notwendigen Sicherheitsmassnahmen zulässig, soweit sie erforderlich und verhältnismässig ist. Soweit zumutbar, erfolgt zuvor ein Hinweis mit Gelegenheit zur Abhilfe. Eine Sperrung begründet keinen pauschalen Verlust rechtmässig erworbener Ansprüche. Vor einer endgültigen Kontolöschung sind offene bestätigte Einlösungen und mögliche Folgen für noch vorhandenes Guthaben zu klären.

12. Haftung, Datenschutz und anwendbares Recht

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Diese Bedingungen schliessen insbesondere die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Ansprüche nicht aus. Der Umgang mit Personendaten wird in der Datenschutzerklärung erläutert; eine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung wird durch diese AGB nicht ersetzt.

Es gilt schweizerisches Recht, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts und die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände unberührt. Gesetzliche Widerrufs-, Gewährleistungs- und sonstige Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt. Für ein konkretes entgeltliches Angebot erforderliche zusätzliche Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen sind vor dessen Abschluss bereitzustellen.

Stand: 4. November 2026 · Impressum · Datenschutzerklärung · AGB & Nutzungsbedingungen